Titel: Illegale Straßenrennen ...
Beitrag von: Eagle am 19. Januar 2020, 05:47:06
Illegale Straßenrennen
Die Definition für PKW innerorts und auf allen Straßen außer BAB und Schnellstraßen: Fahren 2 PKW neben einander und beide überschreiten die zulässige Geschwindigkeit um 25% geht man erst einmal von einer Absicht aus.
Bis 40% liegt dann Vorsatz vor. Ab 40% liegt dann eindeutig der Tatbestand des Rennen vor.
Bis 40% muss jeder für sich Nachweisen, dass es kein „Rennen“ war. Die Strafen richten sich dann nach der eigentlichen Überschreitung multipliziert mit 2,5 bis 25% und mit 5 bis 40%. Ab 40% werden sie vom Richter festgelegt.
Auf BAB und Schnellstraßen halbieren sich die %-Grenzen.
Bei Motorräder ist es „einfacher“. Hier gibt es nur die Grenze 40% und es reicht schon, dass die Motorräder hinter einander fahren. Auf BAB und Schnellstraßen sind es dann 20%.
Umgerechnet bedeutet das: 50,0 km/h = alles Okay 62,5 km/h = Absicht 70,0 km/h = Vorsatz 70,1 km/h = illegales Rennen
Das kann ja heiter werden. |
Titel: Re:Illegale Straßenrennen ...
Beitrag von: Ulli am 19. Januar 2020, 11:04:52
mibke - abstinent lebende Motorradfahrer | Powered by YaBB SE
© 2001-2003, YaBB SE Dev Team. All Rights Reserved.
|